Satzung


  • §1 - Der Verein führt den Namen "Motorradfreunde Langenscheid e. V.", kurz MFL. Er hat seinen Sitz in Langenscheid und ist in das Vereinsregister eingetragen.
  • §2 - Vereinszweck. Der Verein verfolgt in erster Linie den Zweck, das Motorrad-Hobby in einer Gemeinschaft zu führen. Hierbei soll das gemeinsame Interesse den rücksichtsvollen Umgang auf der Straße und den Zusammenhalt im gesellschaftlichen Bereich fördern. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch eine jährlich fest organisierte Motorradtour.
  • §3 - Selbstlosigkeit. Der Verein ist selbstlos und eigenwirtschaftlich tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, begünstigt werden. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
  • §4 - Mitgliedschaft. Mitglied kann jede natürlich Person werden. Der Eintritt eines neuen Mitglieds unterliegt dem Beschluss des Vorstandes. Es werde Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei groben Verletzungen der Vereinspflicht, z. B. bei vereinsschädigendem Verhalten oder Nichtzahlung des Mitgliedsbetrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschuss eines Mitglieds beschließen.
  • §5 - Mitgliederversammlung. Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse die protokolliert werden.
    • Aufgaben der Mitgliederversammlung:
      • Beschlüsse fassen:
        • Termine und Tourenziele für den Vereinszweck
        • Satzungsänderungen
        • Vereinshaushalt
        • Mitgliedsbeiträge
        • Vereinsauflösung
        • Entlastung des Vorstandes
      • Vorstand wählen:
        • Alles zwei Jahre.
  • §6 - Vereinsorgane. Die Organe des Vereins sind:
    • Die Mitgliederversammlung
    • Der Vorstand.
  • §7 - Vorstand. Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
    • 1. Vorsitzender
    • 2. Vorsitzender
    • Schriftführer
    • Kassierer
    • Beisitzer.
  • Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten.
  • §8 - Feststehende Termine. Die Mehrtägige Jahrestour findet in der Regel in der zweiten Juni-Hälfte statt. Die Saisonabschlussfahrt mit anschließender Mitgliederversammlung wird auf den 3. Oktober festgelegt.
  • §9 - Auflösung. Bei Auflösung fällt das Vermögen des Vereins an die Mitglieder in gleichen Stücken zurück.
  • §10 - Revision. Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Revisor. Die Aufgaben sind die Rechnung-/Kassenprüfung und die Überprüfung der Einbehaltung der Vereinsbeschlüsse.

Der Verein wurde am 03.10.2003 gegründet.